Entscheidend für eine erste Hilfestellung für eine suizidgefährdete Person ist die Bereitschaft zuzuhören, Verständnis für die persönliche Not zu signalisieren und ein offenes Gespräch – auch über die suizidalen Inhalte – anzubieten. Die Fähigkeit, im Gespräch offen auf direkte sowie indirekte Äußerungen von Lebensüberdruss und suizidalen Absichten eingehen zu können bzw. aktiv das mögliche Vorhandensein von Suizidgedanken anzusprechen (DARAN DENKEN – DANACH FRAGEN – DARÜBER SPRECHEN. Die 3 Ds der Suizidprävention) ist eine wichtige Voraussetzung für suizidpräventives Handeln. So kann es gelingen, bei dem/r Betroffenen das Gefühl der Beschämung und somit auch der Isolation zu reduzieren, eine erste psychische Entlastung zu ermöglichen, weiterführende Hilfe zu vermitteln, und so gut als möglich auch wieder Mut für das Gelingen einer positiven Bewältigung der Krise zu machen.